1. das Strafverfahren gegen C.________ wegen einfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch 1.1. Konsum von Methamphetamin sowie dem Konsum dienende Widerhandlungen, angeblich begangen bis am 9. Mai 2019 in N.________(Ortsname) und andernorts (Ziff. B.I.2.2 AKS); 1.2. Konsum von Cannabis sowie dem Konsum dienende Widerhandlungen, angeblich begangen in der Zeit vom 12. Dezember 2019 bis am 21. Februar 202 in N.________(Ortsname) und andernorts (Ziff. B.I.2.3 AKS); ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde;