verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Die Untersuchungshaft von 733 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 11. Mai 2021 vorzeitig angetreten wurde. 2. Zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 200.00, als Zusatzstrafe zum Strafbescheid der Eidgenössischen Spielbankenkommission vom 24. Oktober 2024. 3. Zur Bezahlung der anteilmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 68’118.45.