3.3. das Kontoguthaben von A.________ bei der H.________(Bankbezeichnung) (Privatkonto J.________(Kontobezeichnung)) in der Höhe von CHF 25'000.00 mit den Verfahrenskosten verrechnet wird (Art. 442 Abs. 4 StPO). Die H.________(Bankbezeichnung) (Schweiz) AG angewiesen wird, den Betrag dem 92 Regionalgericht Bern-Mittelland zu überweisen. Mit Eingang der Überweisung beim Gericht gilt die Kontosperre als aufgehoben; 3.4. die Sperren der weiteren Bankkonten von A.________ aufgehoben werden;