89 18. Februar 2025, 19. Februar 2025, 20. Februar 2025 und 24. Februar 2025). Hierfür erachtet die Kammer einen Aufwand von 10 Stunden als angemessen, weshalb eine Kürzung um 3.75 erfolgt. • Der für die Teilnahme an der Urteilseröffnung vom 28. Februar 2025 (inkl. Nachbesprechung mit dem Klienten und Nachbearbeitung) fakturierte Aufwand von 3 Stunden ist um 1.5 Stunden zu kürzen. Ansonsten gibt die Honorarnote zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass.