6273 ff.). Folgende Positionen geben zu Bemerkungen Anlass: • Der für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung fakturierte Aufwand von 13 Stunden (25. und 26. Februar 2025) ist an die tatsächliche Verhandlungsdauer von 11 Stunden und 5 Minuten anzupassen. Es erfolgt eine Kürzung um 2 Stunden. • Für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung machte Rechtsanwalt D.________ insgesamt 13.75 Stunden geltend (fakturierte Aufwände vom