für die Berechnung wird auf das Dispositiv verwiesen. A.________ hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt Dr. B.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 12’652.20 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 21.3 C.________ 21.3.1 Erstinstanzliches Verfahren Die Vorinstanz setzte die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt D.________ rechtskräftig auf CHF 58’889.75 fest. C.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren an Rechtsanwalt D.__