Dieser Aufwand wird nicht separat aufgeführt, sondern in hälftigen Zeitaufwand von RechtsanwältInnen umgerechnet. • Die Auslagen von gesamthaft CHF 136.30 sind prozentual auf die Leistungen vor und ab dem 1. Januar 2024 aufzuteilen. Ansonsten gibt die Honorarnote zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass. Für die konkrete Festsetzung wird im Übrigen auf das Urteilsdispositiv verwiesen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Dr. B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im Berufungsverfahren mit CHF 12’652.20; für die Berechnung wird auf das Dispositiv verwiesen.