Der für die Teilnahme an der Urteilseröffnung vom 28. Februar 2025 (inkl. Nachbesprechung mit dem Klienten und Nachbesprechung) fakturierte Aufwand von 3.67 Stunden ist um 2.17 Stunden auf einen angemessenen Aufwand zu kürzen. Folgerichtig ebenfalls zu streichen ist der für die Anreise zu der Urteilseröffnung geltend gemachte Reisezuschlag von CHF 50.00. • Geringe Abweichungen beim Zeitaufwand sind – wenn keine Kürzung vorgenommen wurde – dem hälftigen Stundenansatz für Arbeiten von PraktikantInnen (vgl. Ziff.