Für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung machte Rechtsanwalt Dr. B.________ insgesamt 16 Stunden geltend (fakturierte Aufwände vom 5. Februar 2025, 21. Februar 2025 und 24. Februar 2025). Hierfür erachtet die Kammer einen Aufwand von 13 Stunden als angemessen, weshalb eine Kürzung um 3 Stunden erfolgt. • Der für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung fakturierte Aufwand von 11.5 Stunden (25. und 26. Februar 2025) ist an die tatsächliche Verhandlungs-