6280 ff.). Folgende Positionen geben zu Bemerkungen Anlass: • Für die diversen Kontakte mit seinem Mandanten fakturierte Rechtsanwalt Dr. B.________ rund 11 Stunden (ohne Berücksichtigung der Besprechung vom 23. Januar 2025 in der CA.________(JVA)). Dies erscheint der Kammer nicht mehr als angemessen, weshalb für die Kontaktaufnahmen eine pauschale Kürzung um 3 Stunden auf den entschädigungswürdigen Aufwand erfolgt. • Für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung machte Rechtsanwalt Dr. B.___