79 17.1.2 Objektive Tatschwere C.________ hat die Grenze zum schweren Fall mit gesamthaft umgesetzten 12.35kg reinem Methamphetamin-Hydrochlorid um das 1029-fache überschritten. Drogenmenge und Art der Droge bringen ein extrem hohes Gefährdungspotential des Rechtsguts der Volksgesundheit mit sich.