16.12 Schlussfazit A.________ ist gestützt auf die voranstehenden Ausführungen unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 733 Tagen zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 200.00, als Zusatzstrafe zum Strafbescheid der Eidgenössischen Spielbankenkommission vom 24. Oktober 2024, zu verurteilen. Zudem wurde die Strafe am 11. Mai 2021 vorzeitig angetreten.