Diesem kann entnommen werden, dass er sich im vorzeitigen Strafvollzug korrekt verhält und aktiv an der Erarbeitung seiner Vollzugsziele arbeitet. Dass er sich im Vollzug verlässlich, hilfsbereit, selbständig und gewissenhaft zeigt, ist zwar zu begrüssen, wird jedoch auch erwartet. 16.12 Schlussfazit A.___