Da weder ein zeitlicher noch ein sachlicher Zusammenhang besteht, geht die Kammer von einem Asperationsfaktor von 2/3 aus. Von der daraus resultierenden gedanklichen Gesamtstrafe von 65 Tagessätzen Geldstrafe ist die Grundstrafe von 45 Tagessätzen Geldstrafe in Abzug zu bringen. Es resultiert eine Zusatzstrafe von 20 Tagessätzen Geldstrafe. Fazit Für die Widerhandlung gegen das Waffengesetz ist eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen, als Zusatzstrafe zum Strafbescheid der Eidgenössischen Spielbankenkommission vom 24. Oktober 2024, auszusprechen. 16.9 Tagessatzhöhe Gemäss Art.