a WG sehen als Strafe eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Da für die Widerhandlung gegen das BGS eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen ausgesprochen wurde, für die Widerhandlung gegen das Waffengesetz hingegen eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen als angemessen erscheint, ist die Widerhandlung gegen das Waffengesetz zur Widerhandlung gegen das BGS zu asperieren. Da weder ein zeitlicher noch ein sachlicher Zusammenhang besteht, geht die Kammer von einem Asperationsfaktor von 2/3 aus.