77 handelte direktvorsätzlich, was indes tatbestandsimmanent ist und sich neutral auswirkt. Über die Beweggründe lässt sich keine Aussage treffen. Es wäre ihm jedoch ohne Weiteres möglich gewesen, sich gesetzeskonform zu verhalten. In Würdigung der voranstehenden Ausführungen und gemessen am mit Blick auf den Strafrahmen leichten Tatverschulden erscheint der Kammer für die Widerhandlung gegen das Waffengesetz eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen als angemessen. Retrospektive Konkurrenz / Zusatzstrafe A.___