Zusatzstrafe Die VBRS-Richtlinien empfehlen für den Besitz einer bewilligungspflichtigen Waffe eine Referenzstrafe von 30 Strafeinheiten (VBRS-Richtlinien, S. 52, Stand 1. Januar 2023). Der vorliegende Sachverhalt, wonach A.________ eine Feuerwaffe (inkl. Munition) besass, ist mit dem Referenzsachverhalt gemäss VBRS-Richtlinien vergleichbar. Die Verletzung des geschützten Rechtsguts wirkt insgesamt leicht. A.________