Einzig mit dem Ausarbeiten der umfangreichen Anklageschrift kann diese zeitliche Lücke nicht erklärt werden. Daneben erachtet die Kammer auch die insgesamte Verfahrensdauer als zu lange. Mit Blick darauf, dass es sich vorliegend aufgrund der umfassenden Ermittlungen der Aktion STAFF um einen eher komplexen und umfangreichen Fall handelt, kann zwar mit einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer gerechnet werden. Eine Dauer von zweieinhalb Jahren zwischen dem Eingang der Akten bei der Vorinstanz am 4. Juli 2022 (pag. 4931 ff.) bis zum oberinstanzlichen Urteil vom 28. Februar 2025 (pag.