bezüglich der grössten Methamphetaminlieferungen aufgrund der in diesen Anklagepunkten erdrückenden Beweislage die Strafverfolgung nicht erheblich. Sein Teilgeständnis trug lediglich (aber immerhin) zur einfacheren Ermittlung der umgesetzten Betäubungsmittelmenge im Rahmen der Sachverhaltsabklärung und damit zur Wahrheitsfindung bei. Einsicht und Reue sind bei A.________ hingegen nicht spürbar. Auch verharmlost dieser seine Tatbeteiligung, namentlich seine hierarchische Stellung, bis heute. Aufgrund des Gesagten erachtet die Kammer einen «Geständnisrabatt» von 9 Monaten für angemessen. Strafempfindlichkeit