16.3.2 Subjektive Tatschwere A.________ handelte aus finanziell motivierten Gründen und dabei direktvorsätzlich, was tatbestandsimmanent und daher neutral zu werten ist. 16.3.3 Zwischenfazit Die Kammer erachtet bei den Tatkomponenten und gemessen am mit Blick auf den Strafrahmen leichten Tatverschulden eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten als angemessen. Von den 3 Monaten sind zwei Drittel, d.h. 2 Monate, zur Einsatzstrafe zu asperieren. 16.4 Täterkomponenten Vorleben und persönliche Verhältnisse