_ handelte direktvorsätzlich und aus finanziellem Interesse, was tatbestandsimmanent ist. Äussere oder innere Umstände, die es ihm verunmöglicht hätten, sich rechtskonform zu verhalten, sind nicht ersichtlich. Die seitens A.________ vorgebrachte Drucksituation aufgrund seiner Schulden genügt für sich alleine nicht. Die subjektive Tatschwere ist neutral. 16.2.3 Zwischenfazit Die Kammer erachtet bei den Tatkomponenten eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten als angemessen.