73 mit einer Vielzahl von Mobiltelefonen gearbeitet, um die benötigte Zeit zu minimieren. Dies ist insgesamt neutral zu gewichten. Das Qualifikationsmerkmal der Bandenmässigkeit ist ebenfalls nicht (zusätzlich) verschuldenserhöhend zu berücksichtigen, weil die Qualifikation bereits zur Anwendung des erweiterten Strafrahmens führt. 16.2.2 Subjektive Tatschwere A.________ handelte direktvorsätzlich und aus finanziellem Interesse, was tatbestandsimmanent ist.