Die Widerhandlung gegen das Waffengesetz steht hingegen weder in einem sachlichen Zusammenhang mit den anderen Delikten noch ist A.________ diesbezüglich einschlägig vorbestraft. Hierfür ist eine Geldstrafe auszusprechen. C.________ Für die qualifiziert begangenen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz kommt wiederum nur eine Freiheitsstrafe in Betracht. Die Kammer erachtet aufgrund des engen sachlichen wie zeitlichen Zusammenhangs zwischen dem Methamphetaminhandel und der bandenmässigen Geldwäscherei für letztere wiederum nur die Freiheitsstrafe als angemessene Sanktion.