12.2.3 Fazit A.________ ist der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, banden-, gewerbs- und mengenmässig qualifiziert begangen durch Erwerb, Einfuhr, Anstalten treffen dazu von insgesamt 20.15kg Methamphetamin in Form von Crystal und Thaipillen (17.36kg reines Methamphetamin-Hydrochlorid) sowie der einfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Erwerb, Veräusserung und Anstalten treffen zum Erwerb und zur Einfuhr von Marihuana mit einem THC-Gehalt von über 1% schuldig zu sprechen. Es gibt keine Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe.