_, in unterschiedlicher Zusammensetzung Teil des Handels. Ein weiteres Indiz ist sodann der jeweilige rechtskräftige Schuldspruch wegen bandenmässiger Geldwäscherei. Angesichts der bandenmässigen Begehung haben sie sich die Tathandlungen des jeweils anderen anzurechnen. Zuletzt ist auch das Qualifikationsmerkmal der Gewerbsmässigkeit (Art. 19 Abs. 2 lit. c BetmG) erfüllt. Die Beschuldigten finanzierten sich mit dem Betäubungsmittelhandel ihren Lebensunterhalt.