Grenzwert für den Gesamt-THC-Gehalt und für Cannabis Gemäss Anhang 1 der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung [BetmVV-EDI; SR 812.121.11] ist verbotenes Cannabis gegeben bei «Hanfpflanzen oder Teilen davon, welche einen durchschnittlichen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent aufweisen und sämtliche Gegenstände und Präparate, welche einen Gesamt-THC- Gehalt von mindestens 1.0 Prozent aufweisen oder aus Hanf mit einem Gesamt- THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent hergestellt werden» (Art. 2 lit. a BetmG i.V.m. Art. 1 Abs. 2 lit. a i.V.m. Verzeichnis d [Anhang 5] BetmVV-EDI).