Auch die Untersuchungshaft von C.________ vermag die ihn betreffende Handlungseinheit nicht zu durchbrechen. Während seiner Inhaftierung wurde dieser durch seine Schwester ersetzt, welche ihn zudem im Gefängnis besuchte und dabei auf dem Laufenden hielt. Nach seiner Entlassung führte C.________ seine bisherigen Tätigkeiten nahtlos weiter, ohne dass es zu einem deliktfreien Zeitraum zwischen Entlassung und erneutem Beginn des Handels mit Methamphetamin gekommen oder sich die Parameter des gemeinsam mit A.________ aufgebauten Betäubungsmittelhandels verändert hätten.