Während der gesamten Deliktsdauer lief der Handel jeweils nach demselben Schema bei gleicher Aufgabenteilung der Beschuldigten und mit einer gewissen Regelmässigkeit ab. Ein Unterbruch des Handels mit Methamphetamin oder ein Wechsel im modus operandi ist über die gesamte Deliktsdauer nicht erkennbar. Vielmehr wurde der bestehende Handel stetig ausgebaut, sobald die Nachfrage und die finanziellen Mittel dies zuliessen, ohne die anderen Faktoren anzupassen. Die einzelnen Bestellungen und Veräusserungen sind daher sachlich, aber auch zeitlich, zusammenhängend. Auch die Untersuchungshaft von C.______