Der angeklagte Sachverhalt ist erstellt. 10.49 A.I.3., A.I.4.1., A.I.4.2. und B.I.3. (Geldwäscherei und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz) Die vorinstanzlichen Schuldsprüche wegen bandenmässiger Geldwäscherei (A.I.3. und B.I.3.) und Vergehens gegen das Waffengesetz (A.I.4.1. und A.I.4.2.) sind in Rechtskraft erwachsen. Darauf ist im Rahmen der Strafzumessung zurückzukommen. IV. Rechtliche Würdigung