62 Oberinstanzlich beantragen A.________ und die Generalstaatsanwaltschaft einen Schuldspruch wegen Veräusserung von 2kg Marihuana mit einem THC-Gehalt von über 1% (pag. 6269, pag. 6254). A.________ anerkennt den angeklagten Sachverhalt. Es handelt sich hierbei um die Veräusserung des Marihuanas, dessen Erwerb eingestanden und unter E. III.10.26. hiervor beurteilt wurde. Gründe, weshalb davon abzuweichen wäre, sind der Kammer keine ersichtlich und wurden auch nicht vorgebracht. Der angeklagte Sachverhalt ist erstellt.