Ebenfalls liegt keine Verletzung des Anklagegrundsatzes vor, wenn die Anklageschrift bezüglich beider Beschuldigter gleich lautet, ist den Beschuldigten aufgrund der gemeinsamen Ausübung doch gerade derselbe Sachverhalt vorzuwerfen (vgl. zum Ganzen E. IV.12.2.2. hiernach). Dass der Ausbau des Handels in der BE.________(Ortsbezeichnung) geplant war, ist sodann unbestritten. 10.44 A.I.1.3.17. und B.I.1.3.14. der Anklageschrift Den Beschuldigten wird die Veräusserung von 100g Methamphetamin in Form von Crystal an einen unbekannten Abnehmer am 19. September 2018, vorgeworfen. Ergänzend wird auf die amtlichen Akten (pag. 4954 und pag.