__ einen Schuldspruch wegen Veräusserung/Abgabe von ca. 500g Methamphetamin in Form von Crystal (pag. 6257). Beide Beschuldigten bestreiten nicht, dass AH.________ für seinen Beitrag bei den Methamphetaminlieferungen mit jeweils 50g Methamphetamin in Form von Crystal entlöhnt wurde (pag. 2103, Z. 934 f.; pag. 1473, Z. 385 ff.). Ebenfalls unbestritten ist, dass im Falle einer Leerlieferung kein Lohn ausgerichtet wurde. AH.________ wurde folglich für die Entgegennahme von 10 Paketen mit insgesamt 500g Methamphetamin in Form von Crystal entlohnt. In diesem Umfang wird die Abgabe durch A.________ denn auch eingestanden (pag.