bezeichnenderweise an, AF.________ habe derart viel erhalten, dass er sich an die genaue Menge gar nicht mehr erinnern könne (pag. 1367, Z. 307 ff.). Mit Blick auf sein sonstiges Aussageverhalten ist somit von einer grösseren Menge an Methamphetamin auszugehen, welche A.________ an AF.________ veräussert resp. abgegeben hat. C.________ wiederum führte aus, nie grosse Mengen an seine Schwester geliefert zu haben. Das Grösste, was er im Kopf habe, seien 10g. Er habe aber schon ein paar Mal an seine Schwester geliefert (pag. 2055, Z. 438 ff.). Bei einer mehrmaligen Veräusserung /