1519, Z. 93 ff.). Der Kammer erhellt es nicht, weshalb die Schwester von C.________ diesen unnötig belasten sollte. Sodann bestätigt auch A.________, dass insgesamt eine Menge von 550g Methamphetamin in Form von Crystal (500g aus dem Stock der Septemberlieferung [pag. 1340, Z. 405 ff.] und daher 50g entfallend auf die Veräusserung durch C.________) an BD.________ veräussert wurde.