_ wird dabei von jeweils einem abgegebenen Gramm ausgegangen, womit im Ergebnis die Abgabe/Veräusserung von 55g (entsprechend der Mindestmenge gemäss der Anklageschrift) erstellt ist. 10.37 A.I.1.3.10. der Anklageschrift A.________ wird die Veräusserung von ca. 1'000g Methamphetamin in Form von Crystal an den unbekannten Abnehmer "BB.________" (vermutlich identisch mit BB.________) in der Zeit vom 4. Oktober 2018 bis Ende Dezember 2018 / Anfang 2019, vorgeworfen. Ergänzend wird auf die amtlichen Akten (pag. 4951 f.) verwiesen.