Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt betreffend A.________ einen Schuldspruch wegen Veräusserung von mind. 1’500g Methamphetamin in Form von Crystal (pag. 6253) und betreffend C.________ einen Schuldspruch wegen Veräusserung von mind. 250g Methamphetamin in Form von Crystal (pag. 6256). Es ist unbestritten, dass die Beschuldigten Methamphetamin in Form von Crystal an AW.________ veräusserten. Abzustellen ist sodann auf die selbstbelastenden Aussagen von AW.________, welcher die einzelnen Abgaben zeitlich einordnen bzw.