Abgabe A.________ bestreitet nicht, Methamphetamin in Form von Crystal an AJ.________ abgegeben zu haben. Betreffend die abgegebene Menge bestätigte C.________, dass AJ.________ von der Lieferung vom 9. Mai 2019 2kg Methamphetamin erhielt (pag. 2200, Z. 1340 ff.). Sodann seien aus der Lieferung vom 27. Dezember 2018 ebenfalls 500g an AJ.________ abgegeben worden (pag. 2203, Z. 1469 ff.). Hingegen sei er sich bezüglich der Lieferung vom 4. Oktober 2018 nicht mehr sicher, wie viel Methamphetamin bei AJ.________ gelagert worden sei (pag. 2205, Z. 1591 ff.). Die an AJ.