_, welcher diese Menge Crystal an AZ.________ weiterverkaufte, vorgeworfen. Ergänzend wird auf die amtlichen Akten (pag. 4949) verwiesen. Oberinstanzlich beantragen alle Parteien einen Schuldspruch wegen Veräusserung von (mind.) 500g Methamphetamin in Form von Crystal (pag. 6253, pag. 6256, pag. 6262 und pag. 6267). Die Veräusserung von Methamphetamin an AZ.________ wird nicht bestritten. Betreffend die veräusserte Menge an Methamphetamin in Form von Crystal hat die Vorinstanz zutreffend ausgeführt, dass die konkrete Menge nicht mehr eindeutig eruiert werden kann (S. 31 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.