Oberinstanzlich beantragen A.________ und die Generalstaatsanwaltschaft einen Schuldspruch (pag. 6267 und pag. 6252). A.________ bestreitet die Veräusserung einer unbestimmten Menge Methamphetamin in Form von Crystal an C.________ nicht. Die beiden Beschuldigten handelten auch zum angeklagten Zeitraum bandenmässig. Eine Abgabe an ein Bandenmitglied wird durch den Unrechtsgehalt der bandenmässigen Tatbegehung abgedeckt. Diese Bandenmässigkeit bestand bereits ab dem Zeitpunkt des gemeinsamen Tatentschlusses, weshalb der angeklagte Zeitraum vollständig in den Zeitpunkt der ban-