___ in Aussicht stellte, eine Musterlieferung von 500 Thaipillen anzunehmen. Hingegen erachtet es die Kammer nicht als erstellt, dass auch betreffend eine darüberhinausgehende Menge Thaipillen bereits Anstalten zur Einfuhr getroffen wurde. Vielmehr hätte es hierzu einen zusätzlichen Entscheidungsschritt von A.________ gebraucht, wozu es mangels der Musterlieferung jedoch nicht kam. So hätte die Bestellung eine erfolgreiche Lieferung des Musters und eine genügende Qualität desselben vorausgesetzt, worauf die bestellte Menge schrittweise erhöht worden wäre. Hierzu kam es mangels Lieferung des Musters jedoch nicht.