nie kennengelernt und von dieser Person auch nichts erworben hat, ist unbeachtlich. Für Lieferungen im Jahr 2018 geht die Kammer von einem Reinheitsgrad von 83.08% aus (vgl. E. III.10.3. hiervor). Es resultiert eine Nettomenge von 41.54g Methamphetamin-Hydrochlorid. 10.22 A.I.1.1.19. der Anklageschrift A.________ wird der Erwerb vom Lieferanten "Z", von der Familie AO.________ und weiteren unbekannten Lieferanten einer unbestimmten, 1'000 Stück übersteigenden Menge Thaipillen in der Zeit von Frühling 2017 bis 9. Mai 2019 vorgeworfen. Ergänzend wird auf die amtlichen Akten (pag. 4946) verwiesen. Oberinstanzlich beantragt A.__