44 beide an derselben Adresse ansässig seien (S. 13 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 5742 f.). Da die Liefermenge nicht bestritten wird, kann dies im Ergebnis offenbleiben. Mangels Beschlagnahme fehlt es bei dieser Lieferung via «BQ.________.» betreffend Reinheitsgrad an einem Messwert des IRM. Es ist daher für die Lieferung im Jahr 2018 von einem Reinheitsgrad von 83.08% auszugehen (vgl. E. III.10.3. hiervor). Es resultiert eine Nettomenge von 2’492.4g Methamphetamin-Hydrochlorid.