4939 und pag. 4967) erscheint eine Liefermenge von 1’000g Methamphetamin in Form von Crystal nicht glaubhaft. Ein Einkaufspreis von knapp unter CHF 20.00 pro Gramm ist, entgegen der Verteidigung von C.________, für einen erfahrenen Drogenhändler nicht nachvollziehbar und erscheint gerade mit Blick auf die Grammpreise der zeitlich nachfolgenden und eingestandenen Lieferungen über denselben Lieferanten unwahrscheinlich. Dass der Preis aufgrund von Kursschwankungen innert kürzester Zeit derart angestiegen und dennoch eine Bestellung aufgegeben wurde, ist ebenfalls nicht anzunehmen.