ca. 1’000 – 3’000g Methamphetamin in Form von Crystal erworben und eingeführt zu haben. Ergänzend wird auf die amtlichen Akten (pag. 4939 und 4967) verwiesen. Oberinstanzlich beantragt A.________ einen Schuldspruch mit einer Menge von 1’000g (brutto) Methamphetamin in Form von Crystal (pag. 6267) und C.________ einen Schuldspruch mit einer Menge von ca. 1’000g Methamphetamin in Form von Crystal (pag. 6262). Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt jeweils einen Schuldspruch mit einer Menge von ca. 3’000g Methamphetamin in Form von Crystal (pag. 6252 und pag. 6256).