Es resultiert eine Nettomenge von 830.8g Methamphetamin-Hydrochlorid. 10.16 A.I.1.1.13. und B.I.1.1.12. der Anklageschrift Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Zeit zwischen dem 22./23. Juli 2018 (Datum der Überweisung von Bitcoins im Wert von CHF 7’713.00) bis ca. 31. Juli 2018 gemeinsam mit AH.________ und AI.________ ca. 500 – 1'000g Methamphetamin in Form von Crystal erworben und eingeführt zu haben. Ergänzend wird auf die amtlichen Akten (pag. 4938 f. und 4966 f.) verwiesen. Oberinstanzlich beantragt A.__