6266) und C.________ einen Schuldspruch mit einer Menge von ca. 500g Methamphetamin in Form von Crystal (pag. 6261). Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt jeweils einen Schuldspruch mit einer Menge von ca. 1'000g Methamphetamin in Form von Crystal (pag. 6252 und pag. 6255). Erwerb und Einfuhr werden von beiden Beschuldigten nicht bestritten. Entgegen den Anträgen der Verteidiger beider Beschuldigter geht die Kammer – wie bereits die Vorinstanz (S. 23 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.