Darüber hinaus wurde nur gerade eine Woche später erneut zu einem tiefen Grammpreis eine weitere Bestellung getätigt (vgl. E. III.10.15. hiernach). Dies steht dem mehrfach vorgebrachten Argument der Verteidiger beider Beschuldigter, wonach ein tiefer Wert auf eine vorangehende Leerlieferung hindeute, entgegen. Vielmehr ist anzunehmen, dass tiefe Beträge insbesondere auf neue Handelspartner hindeuten, welche zuerst getestet werden mussten.