In Abweichung zur Vorinstanz geht die Kammer gestützt auf den überwiesenen Betrag von CHF 14'979.00 und mit Blick auf den Erwerbspreis vorangehender Lieferungen von 950g (brutto) Methamphetamin in Form von Crystal aus, welches erworben und eingeführt wurde. Für Lieferungen im Jahr 2018 geht die Kammer von einem Reinheitsgrad von 83.08% aus (vgl. E. III.10.3. hiervor). Es resultiert eine Nettomenge von 789.26g Methamphetamin-Hydrochlorid.