Es resultiert eine Nettomenge von 540.02g Methamphetamin-Hydrochlorid. 10.12 A.I.1.1.9. und B.I.1.1.8. der Anklageschrift Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 10. Mai 2018 (Datum der Überweisung von Bitcoins im Wert von CHF 17’182.00) bis ca. 21. Mai 2018 gemeinsam mit AH.________ und AI.________ Anstalten zum Erwerb und zur Einfuhr von mindestens 1’000 – 1’500g Methamphetamin in Form von Crystal getroffen zu haben. Ergänzend wird auf die amtlichen Akten (pag. 4936 und pag. 4964) verwiesen. Oberinstanzlich beantragt A.__