__ einen Schuldspruch mit einer Menge von ca. 500g (brutto) Methamphetamin in Form von Crystal (pag. 6261). Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt jeweils einen Schuldspruch mit einer Menge von mindestens 698g Methamphetamin in Form von Crystal (pag. 6251 und pag. 6255). Erwerb und Einfuhr werden von beiden Beschuldigten nicht bestritten. Während A.________ einerseits angab, sich nicht an die genaue Menge erinnern zu können (pag. 1707, Z. 305 f.) und andererseits von einem pound (pag. 1488, Z. 126 ff.) sprach, ging C.________ von 500 oder 750g (pag. 2092, Z. 524 ff.)